Die Transparenzpflichten des EU AI Act gelten seit dem 2. August 2026.
Bitte prüfe daher auch bereits erstellte Werbemittel, wenn diese ab diesem Zeitpunkt neu veröffentlicht oder weiterhin ausgespielt werden. Eine pauschale rückwirkende Kennzeichnung sämtlicher vor dem Stichtag erstellter Inhalte ist damit nicht verbunden; entscheidend sind der konkrete Inhalt, seine Verwendung und die jeweils anwendbaren gesetzlichen Anforderungen.
Als Werbekunde bist du selbst für die Rechtmäßigkeit Ihrer Werbemittel, erforderliche Kennzeichnungen sowie die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften verantwortlich.
Einen ausführlichen Überblick über die Transparenzregeln findest du unter https://artificialintelligenceact.eu/de/transparency-rules-article-50/.
Die Vorgaben für Audiospots findest du unter https://radioadvertisingsummit.de/download-umsetzungshilfe-zur-transparenzpflicht/.