Kinowerbung unterliegt gewissen gesetzlichen Bestimmungen.
Werbung für Alkohol-, Tabak- und Cannabisprodukte sowie Erotik und Glücksspiel darf im Kino nach Prüfung gezeigt werden; allerdings erst ab 18 Uhr (Zeitschiene).
Kino-Spots werden von der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) bewertet und dürfen nur vor freigegebenen Filmen laufen.
Parteiwerbung wird in Kinos grundsätzlich nicht gezeigt.
Kinospots mit gesellschaftspolitischem Inhalt (z.B. Initiativen, die zur Wahl auffordern oder Bürgerbegehren) sind auf Anfrage möglich.
Wie lange läuft mein Kinospot?
Kontaktbuchung vs. Laufzeitbuchung vs. Filmbuchung
Warum muss ich Produktionskosten für meinen Kinospot zahlen?
Die technischen Produktionskosten