Gibt es Einschränkungen für meine Kinowerbung?

Daran solltest du denken

Kinowerbung unterliegt gewissen gesetzlichen Bestimmungen.

  • Werbung für Alkohol- und Tabakprodukte sowie Erotik und Glücksspiel darf im Kino nach Prüfung gezeigt werden; allerdings erst ab 18 Uhr (Zeitschiene).

  • Kino-Spots werden von der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) bewertet und dürfen nur vor freigegebenen Filmen laufen.

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Wir versenden deinen Spot für dich an den Anbieter / Kinobetreiber und übernehmen auch die FSK-Prüfung für dich. Du musst die FSK-Prüfung nicht selbstständig durchführen. Die Kosten für die FSK-Prüfung musst du nur einmal bezahlen, wenn du den gleichen Spot in einer Folgekampagne innerhalb eines Jahres nochmal verwenden möchtest.
  • Parteiwerbung wird in Kinos grundsätzlich nicht gezeigt.

  • Kinospots mit gesellschaftspolitischem Inhalt (z.B. Initiativen, die zur Wahl auffordern oder Bürgerbegehren) sind auf Anfrage möglich.

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