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title: "Gibt es Einschränkungen für meine Kinowerbung?"
description: "Daran solltest du denken"
url: https://help.crossvertise.com/de/articles/47-gibt-es-einschrankungen-fur-meine-kinowerbung
collection: "Kino"
updated: 2026-10-14
language: de
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# Gibt es Einschränkungen für meine Kinowerbung?

Daran solltest du denken

Kinowerbung unterliegt gewissen **gesetzlichen Bestimmungen**.

-   Werbung für Alkohol-, Tabak- und Cannabisprodukte sowie Erotik und Glücksspiel darf im Kino nach Prüfung gezeigt werden; allerdings erst **ab 18 Uhr** (Zeitschiene).
    
-   Kino-Spots werden **von der FSK** (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) bewertet und dürfen nur vor freigegebenen Filmen laufen.
    

> **Info:** Wir versenden deinen Spot für dich an den Anbieter / Kinobetreiber und übernehmen auch die FSK-Prüfung für dich. Du musst die FSK-Prüfung nicht selbstständig durchführen. Die Kosten für die FSK-Prüfung musst du nur einmal bezahlen, wenn du den gleichen Spot in einer Folgekampagne innerhalb eines Jahres nochmal verwenden möchtest.

-   **Parteiwerbung** wird in Kinos grundsätzlich nicht gezeigt.
    
-   Kinospots mit gesellschaftspolitischem Inhalt (z.B. Initiativen, die zur Wahl auffordern oder Bürgerbegehren) sind **auf Anfrage** möglich.
    

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