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Kann ein Auftrag von crossvertise abgelehnt werden?

Wir prüfen jeden Auftrag

Ja, crossvertise behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen, wenn:

  • Der werbliche Charakter nicht eindeutig erkennbar ist und sie im Umfeld redaktioneller Berichterstattung eingesetzt werden sollen.

  • Die Grundregeln zur kommerziellen Kommunikation des deutschen Werberates nicht beachtet werden.

  • Sie gegen Jugendschutzrecht verstoßen oder gewaltverherrlichende, kriegsverherrlichende, volksverhetzende oder menschenverachtende Aussagen enthalten.

  • Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erkennbar sind.

  • Rechte Dritter verletzt werden oder unlautere Inhalte erkennbar sind.

  • Sie rechtswidrige Inhalte enthalten oder auf solche Werbemittel verweisen.

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